Wir unterscheiden zwischen Folgeversorgung und Folgelieferung:
Folgeversorgung:
Die Folgeversorgung beschreibt die Versorgung mit Sensoren, nachdem alle mit der vorherigen Genehmigung zugesagten Sensoren ausgeliefert sind. Diese muss von Ihnen durch Einreichung eines neuen Rezeptes erneut beantragt werden.
Ihre Zuzahlungsbefreiung gilt auch für die Folgeversorgung, außer die Folgeversorgung startet zum 01. Januar eines neuen Jahres.
Zu beachten: Sie sind zu Beginn eines jeden Kalenderjahres immer zunächst zuzahlungspflichtig. Daher setzen wir zum Jahresanfang den Zuzahlungsstatus in Ihrem Kundenkonto automatisch zurück. Falls Sie im Folgejahr auch zuzahlungsbefreit sind, reichen Sie uns Ihre Zuzahlungsbefreiung bitte umgehend ein. Erst nachdem die Zuzahlungsbefreiung bei uns eingegangen ist, kann diese bei uns berücksichtigt werden.
Sollte Ihre Zuzahlungsbefreiung erst, nachdem die Bestellung erstellt wurde bei uns eingehen, müssen Sie die Kosten für die Zuzahlung selbst tragen. Für eine nachträgliche Rückerstattung der Kosten wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Folgelieferung:
Die Folgelieferung beschreibt die Lieferung bereits verordneter und von Ihrer Krankenkasse genehmigter Sensoren. Wenn beispielsweise Sensoren für 12 Monate genehmigt wurden, können die Folgelieferungen seitens Abbott automatisch angestoßen werden, sobald sie eine Zahlungsart hinterlegt haben.
Zu beachten: Wenn Sie zuzahlungspflichtig sind und keine feste Zahlungsart hinterlegt haben, müssen Sie bei jeder Folgelieferung zuerst die Zuzahlung leisten. Dazu fordern wir Sie rechtzeitig per E-Mail auf. Erst nachdem Sie Ihre Zuzahlung geleistet haben geht Ihnen die Lieferung zu. Selbstverständlich entstehen Ihnen trotz der Aufteilung Ihrer Sensoren auf mehrere Lieferungen keinerlei zusätzliche Kosten für den Versand.