Rezept einreichen
Es kann vorkommen, dass Ihr Antrag für das entsprechende Hilfsmittel abgelehnt wird. In diesem Fall erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid Ihrer Krankenkasse, welcher üblicherweise den Ablehnungsgrund und die Frist für einen Widerspruch – also die formelle Beanstandung des Ablehnungsbescheids – angibt (diese Frist beträgt in der Regel einen Monat). Wir empfehlen daher, den Bescheid zeitnah gründlich zu prüfen, um einen aussichtsreichen Widerspruch fristgerecht einlegen oder ein neues Rezept einreichen zu können. Auch Abbott wird Sie über den aktuellen Status Ihrer Kostenübernahme informieren. Im Folgenden finden Sie allgemeine Hinweise, wie Sie am besten vorgehen können:
Lesen Sie die Begründung im Ablehnungsbescheid sorgfältig durch. Befindet sich auf dem Ablehnungsschreiben kein spezifischer Grund oder ist dieser für Sie nicht verständlich, so können Sie jederzeit Ihre Krankenkasse oder Ihren Arzt kontaktieren, denn einige Ablehnungsgründe lassen sich möglicherweise sogar ohne Widerspruchsverfahren beheben, wie zum Beispiel:
Falls keines der unter Punkt 1 genannten Szenarien auf Sie zutrifft, dann besteht die Möglichkeit einen Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einzulegen.
Falls keines der obig genannten Szenarien auf Sie zutrifft, dann besteht die Möglichkeit einen Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einzulegen. Hierbei ist auf folgendes zu achten:
Es kann leider vorkommen, dass die Krankenkasse die Versorgung mit dem beantragten CGM-System zu Unrecht, beispielweise wegen einer vermeintlich fehlenden Indikation für die CGM-Versorgung oder unter Verweis auf günstigere Hilfsmittel, aus Kostengründen ablehnt. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einzulegen. Beachten Sie dabei die folgenden wichtigen Punkte:
Eine gut formulierte Begründung kann für den Erfolg Ihres Widerspruchs entscheidend sein. Nachfolgend finden Sie häufige Situationen, sowie dazu passende Handlungsoptionen: