Ich bin von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Warum habe ich dennoch eine Rechnung erhalten?
Es kann mehrere Gründe haben, warum Sie eine Rechnung von uns erhalten, obwohl Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind.
Sie haben noch keine Zuzahlungsbefreiung eingereicht
Möglichkeiten zur Einreichung Ihrer gesetzlichen Zuzahlungsbefreiung finden Sie weiter unten.
Sie haben Ihre Zuzahlungsbefreiung nach dem Start Ihrer Versorgung (Bestellung) eingereicht
Sollte die Zuzahlungsbefreiung erst nach der Bestellung bei uns eingehen, müssen Sie die Kosten für die Zuzahlung selbst tragen. Für eine nachträgliche Rückerstattung der Kosten wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Ihr Zuzahlungsstatus wurde zum Jahreswechsel zurückgesetzt
Sie sind zu Beginn eines jeden Kalenderjahres immer zunächst zuzahlungspflichtig. Daher setzen wir zum Jahresanfang den Zuzahlungsstatus in Ihrem Kundenkonto automatisch zurück. Falls Sie im Folgejahr auch zuzahlungsbefreit sind, reichen Sie uns Ihre Zuzahlungsbefreiung bitte umgehend ein. Erst nachdem die Zuzahlungsbefreiung bei uns eingegangen ist, kann diese bei uns berücksichtigt werden.
Es ist nicht ausreichend, wenn auf Ihrem Rezept angekreuzt ist, dass Sie zuzahlungsbefreit sind. Die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse ist notwendig und muss bei uns eingereicht werden.
Haben Sie eine Rechnung über die gesetzliche Zuzahlung erhalten, obwohl Sie uns eine Zuzahlungsbefreiung vorher eingesendet haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter der kostenfreien Rufnummer 0800 519 9 519. Unser Kundenservice ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr für Sie da.
Sollte sich Ihr Status der Zuzahlungsbefreiung zwischenzeitlich geändert haben, reichen Sie bitte eine Kopie Ihrer aktuellsten Zuzahlungsbefreiung ein.
Sie haben folgende Möglichkeiten zur Einreichung Ihrer Zuzahlungsbefreiung:
Nach einer Systemüberprüfung wird Ihnen beim Hochladen innerhalb von 24 Stunden, beziehungsweise bei Versand per Brief, innerhalb von wenigen Tagen, sowohl der Status, als auch die Gültigkeit Ihrer aktuellen Zuzahlungsbefreiung unter „Kostenübernahme“ angezeigt.