Wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse, damit Sie mit ihr besprechen können, ob Sie zuzahlungsbefreit sind. Ihre Krankenkasse geht mit Ihnen alle Schritte durch und stellt Ihnen, sofern Sie zuzahlungsbefreit sind, einen Zuzahlungsbefreiungsausweis oder ein Schreiben zur Zuzahlungsbefreiung aus.
Es ist nicht ausreichend, wenn auf Ihrem Rezept angekreuzt ist, dass Sie Zuzahlungsbefreit sind. Die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse ist notwendig und muss bei uns eingereicht werden.
Zu beachten: Sie sind zu Beginn eines jeden Kalenderjahres immer zunächst zuzahlungspflichtig. Daher setzen wir zum Jahresanfang den Zuzahlungsstatus in Ihrem Kundenkonto automatisch zurück. Falls Sie im Folgejahr auch zuzahlungsbefreit sind, reichen Sie uns Ihre Zuzahlungsbefreiung bitte umgehend ein. Erst nachdem die Zuzahlungsbefreiung bei uns eingegangen ist, kann diese bei uns berücksichtigt werden.
Sofern Sie zuzahlungsbefreit sind, haben Sie folgende Möglichkeiten zur Einreichung Ihrer Zuzahlungsbefreiung: