Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Versorgung mit FreeStyle Libre. FreeStyle Libre gilt jedoch als Hilfsmittel, weshalb eine gesetzliche Zuzahlung von Ihnen geleistet werden muss. Für diese gesetzliche Zuzahlung besteht eine offene Rechnung, welche von Ihnen beglichen werden muss.
Zu beachten: Sollten Sie zuzahlungsbefreit sein und es liegt uns keine Zuzahlungsbefreiung vor, können wir keine nachträgliche Rückerstattung der Kosten vornehmen. Für eine nachträgliche Rückerstattung der Kosten wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
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