Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat die Art und Weise der Umsetzung und Dokumentation in Bezug auf die technische Einweisung konkretisiert. Die Regelungen beziehen sich grundsätzlich auf alle Krankenkassen gleichermaßen. Sie sind verpflichtet vor Anwendung des Hilfsmittels die Technische Einweisung zu absolvieren und die Teilnahme durch vollständiges Ausfüllen des Dokumentationsbogens inkl. Unterschrift nachzuweisen. Sollten Sie Selbstzahler bzw. privatversicherter Kunde sein, sind Sie auch verpflichtet eine Technische Einweisung durzuführen. Eine Dokumentationspflicht uns gegenüber, ist aktuell nicht erforderlich.
Wenn Sie bereits in die sachgerechte Handhabung Ihres Messsystems eingewiesen wurden und die Anwendung beherrschen, bestätigen Sie uns dies bitte auf dem dafür vorgesehenen Formular. Sie können das Formular auch online ausfüllen unter https://Technische-einweisung.freestylelibre.de. Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit sich bei unserem Online-Live-Webinar für die Technische Einweisung unter www.FreeStyleLibre.de/einweisung anzumelden.