Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Versorgung mit FreeStyle Libre, jedoch gilt FreeStyle Libre als Hilfsmittel, weshalb eine gesetzliche Zuzahlung von Ihnen geleistet werden muss. Für diese gesetzliche Zuzahlung benötigen wir Ihre Zahlungsmethode.
Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein oder weitere Fragen zur gesetzlichen Zuzahlung haben, finden Sie unter der Kategorie „Zuzahlung“ weitere Informationen.