Genehmigt Ihre Krankenkasse Sensoren für ein ganzes Jahr, müssen sie nicht quartalsweise ein Rezept einreichen, lediglich am Ende Ihrer Versorgung zur Sicherstellung der Folgeversorgung. Ihren Genehmigungszeitraum finden Sie in Ihrem Kundenkonto unter der Rubrik „Kostenübernahme“.