Die EU-Verordnung für elektronische Kleingeräte besagt, dass alle Ladekabel/ Geräte einen USB-C Anschlüsse haben müssen.
Seit dem 28. Dezember 2024 gelten die Vorschriften für Mobiltelefone, Tablets und andere elektronische Kleingeräte, die in der EU verkauft werden. Laut EU-Kommission sind Medizinprodukte von der Verordnung nicht betroffen. Auf Grund dessen ist aktuell keine Anpassung des Lesegerätes geplant.