Bei Einreichung Ihrer ärztlichen Verordnung bei Abbott haben Sie eingewilligt, dass Abbott Sie bei der Durchführung des Kostenerstattungsverfahrens unterstützt und die folgenden Angaben auf dem Rezept an Ihre Krankenversicherung übermittelt:
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die im Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegte Erstattung von Hilfsmitteln durch Leistungserbringer. Die Angabe von personenbezogenen Daten ist zur Durchführung des Kostenübernahmevorgangs erforderlich, soweit nicht eine Angabe von Daten anderweitig als freiwillig bezeichnet ist. Wenn Sie notwendige personenbezogene Daten nicht zur Verfügung stellen, kann der Kostenübernahmevorgang nicht durchgeführt werden.
ADC-49073 v1.0