Rezept einreichen
Für eine Erst- oder Folgeversorgung benötigen wir von gesetzlich versicherten Kund:innen ein gültiges Rezept. Folgen Sie für die Einreichung der Schritt-für-Schritt-Anleitung auf dieser Seite. Sobald das Rezept bei uns eingegangen ist, kümmern wir uns für Sie um den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Für medizinisches Fachpersonal: In unserer aktuellen Krankenkassenliste erhalten Sie alle notwendigen Informationen zur Erstellung eines gültigen Rezeptes.
Jetzt Rezept einreichen
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Sind Sie Neukund:in oder Bestandskund:in?
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Bitte gehen Sie wie folgt vor:
1) Rezept prüfen
Bitte vergleichen Sie Ihr Rezept mit dem Musterrezept, welches Sie in der aktuellen Krankenkassenliste finden. Nur wenn alle Daten korrekt sind, kann das Rezept problemlos und ohne Verzögerung weiterverarbeitet werden.
Musterrezept & Krankenkassenliste2) Benutzerkonto erstellen und Rezept einreichen
Klicken Sie auf „Jetzt Rezept einreichen“ und erstellen ein kostenloses Benutzerkonto. Wählen Sie Ihre Zahlungsmethode für die gesetzliche Zuzahlung aus und bestätigen Ihre Bestellung.
Sobald wir Ihr Rezept erhalten und geprüft haben, stellen wir für Sie einen Kostenübernahme-Antrag bei Ihrer Krankenkasse und informieren Sie über den weiteren Prozess.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
1) Zeitpunkt prüfen
In der Regel benötigen wir die Folgeverordnung 4-6 Wochen vor Ablauf der laufenden Versorgung. Wie lange Sie sich in einer Versorgung befinden, können Sie in Ihrem Online-Kundenkonto unter „Kostenübernahme“ einsehen. Rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Versorgung erhalten Sie von uns automatisch eine Benachrichtigung, welche Sie an das Einreichen eines neuen Rezeptes erinnert. Bitte beachten Sie, dass ein Rezept ab Ausstellung nur 4 Wochen gültig ist.
2) Rezept prüfen
Bitte vergleichen Sie Ihr Rezept mit dem Musterrezept, welches Sie in der aktuellen Krankenkassenliste finden. Nur wenn alle Daten korrekt sind, kann das Rezept problemlos und ohne Verzögerung weiterverarbeitet werden.
Musterrezept & Krankenkassenliste3) Rezept per Post schicken
Senden Sie uns Ihr Rezept bitte per Post an:
FreeStyle Rezept-Service
Postfach 1222
15202 Frankfurt (Oder)
Sobald wir Ihr Rezept erhalten und geprüft haben, stellen wir für Sie einen Kostenübernahme-Antrag bei Ihrer Krankenkasse und informieren Sie über den weiteren Prozess.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
1) Rezept prüfen
Bitte vergleichen Sie Ihr Rezept mit dem Musterrezept, welches Sie in der aktuellen Krankenkassenliste finden. Nur wenn alle Daten korrekt sind, kann das Rezept problemlos und ohne Verzögerung weiterverarbeitet werden.
Musterrezept & Krankenkassenliste2) Rezept per Post schicken
Senden Sie Ihr Rezept bitte per Post an:
ContraCare GmbH
Bärenschanz Straße 131
90429 Nürnberg
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten von FreeStyle Libre 3 abhängig von dem Tarif bzw. den Versicherungsbedingungen. Zudem erstatten die Beihilfen die Kosten für das FreeStyle Libre 3 Messsystem, sofern die Voraussetzungen für die Erstattung erfüllt sind. Hier empfehlen wir Ihnen eine Rücksprache mit dem Versicherer und der jeweils zuständigen Beihilfestelle. Bitte gehen Sie daher wie folgt vor:
1) Bestellen
Bestellen Sie als Privatpatient:in das FreeStyle Libre 3 Messsystem direkt über unseren Webshop.
2) Verordnung versenden
Senden Sie für die Kostenerstattung Ihr Rezept und Ihre Rechnung bitte direkt an Ihre Krankenversicherung.
FreeStyle Libre bestellenVoraussetzungen für die Kostenübernahme bei gesetzlichen Krankenkassen
In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für das FreeStyle Libre Messsystem für alle Menschen mit Typ 1 oder Typ 2 Diabetes und einer intensivierten Insulintherapie.
Prüfen Sie in der aktuellen Krankenkassenliste, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für ein FreeStyle Libre Messsystem bei einer intensivierten Insulintherapie erstattet. Ebenso finden Sie in der Krankenkassenliste ein aktuelles Musterrezept zum Abgleich.
Bitte beachten Sie:
FreeStyle Libre wird von den Krankenkassen als Hilfsmittel behandelt. Für Hilfsmittel fällt, wie für Medikamente, eine gesetzliche Zuzahlung an. Die Höhe der gesetzlichen Zuzahlung beträgt bis zu 10 Euro pro Monat für die Sensoren und 5,99 Euro einmalig für ein Lesegerät.